Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 – Gassner Consulting GmbH
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen der Gassner Consulting GmbH, Beckengasse 6, 73566 Bartholomä (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Auftraggebern.
(2) Die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen für Inhaber und Führungskräfte von Fitnessstudios, insbesondere in den Bereichen Unternehmensaufbau, Vertrieb, Führung, Mitarbeiterentwicklung, Prozessoptimierung und Expansion.
(2) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Auftragnehmerin schuldet eine Dienstleistung (Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB), keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfassen die Leistungen keine rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Beratung. Für solche Fragestellungen empfiehlt die Auftragnehmerin die Einschaltung entsprechend zugelassener Fachleute.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Das unverbindliche Erstgespräch begründet noch kein Vertragsverhältnis. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Beratungsvertrages zustande.
(2) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine Angebotsfrist angegeben ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung der Auftragnehmerin richtet sich nach der individuellen schriftlichen Vereinbarung (Angebot, Vertrag). Es können Pauschalhonorare, tagesatz- oder stundenbasierte Vergütungen sowie projektbezogene Kombinationsmodelle vereinbart werden.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Auftragnehmerin zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet ist.
(3) Rechnungen der Auftragnehmerin sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen.
(4) Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige notwendige Auslagen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, soweit dies nicht bereits im Angebot pauschaliert wurde.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen in angemessener Weise zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:
- Bereitstellung aller für die Beratungsleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten in vollständiger und wahrheitsgemäßer Form,
- Benennung einer kompetenten Ansprechperson für die laufende Zusammenarbeit,
- Zeitgerechte Rückmeldung zu Entwürfen, Konzepten und Umsetzungsempfehlungen,
- Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze und technischer Infrastruktur bei Vor-Ort-Terminen.
(2) Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Eine etwaige vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall unberührt.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm überlassenen Informationen und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
§ 6 Ausführung der Leistungen
(1) Die Auftragnehmerin erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach dem Stand der Beratungspraxis. Die Leistungen können sowohl in Präsenz als auch remote (per Videokonferenz, Telefon oder digitalen Kollaborationstools) erbracht werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Termine und Fristen sind verbindlich, soweit sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Termine sind unverbindliche Richtwerte.
(3) Bei höherer Gewalt, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hinderungsgründen ist die Auftragnehmerin berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben. Gleiches gilt für den Auftraggeber bei entsprechenden Gründen.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulicher Natur sind, vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, ohne dass die Partei daran mitgewirkt hat, oder die dem Empfänger bereits vor Aufnahme der Zusammenarbeit bekannt waren.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus für die Dauer von drei Jahren.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber – ohne Nennung vertraulicher Details – als Referenz zu verwenden, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle von der Auftragnehmerin erstellten Konzepte, Präsentationen, Unterlagen, Schulungsmaterialien und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Arbeitsergebnisse") sind urheberrechtlich geschützte Werke der Auftragnehmerin.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für dessen eigenes Unternehmen ein. Eine Weitergabe an Dritte, Weiterveräußerung oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.
(3) Allgemeine Methoden, Konzepte und Know-how, die die Auftragnehmerin in die Zusammenarbeit einbringt, bleiben ausschließlich bei der Auftragnehmerin und werden durch diese AGB nicht übertragen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, uneingeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf das 12-fache des vereinbarten monatlichen Honorars, maximal jedoch auf 50.000 EUR, begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für ausgebliebene wirtschaftliche Ergebnisse. Die Beratungsleistungen sind als Dienstleistung geschuldet; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht garantiert.
(5) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von einem Jahr nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der individuellen schriftlichen Vereinbarung. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, können laufende Beratungsverträge von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder wenn der Auftraggeber die vereinbarten Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Abmahnung nicht erfüllt.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu vergüten. Bei außerordentlicher Kündigung durch die Auftragnehmerin aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund ist das vereinbarte Honorar für die restliche Vertragslaufzeit als Schadensersatz zu zahlen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 11 Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter im Rahmen der Vertragserfüllung nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Näheres zur Datenverarbeitung ergibt sich aus der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin, abrufbar unter: www.gassner-consulting.de/datenschutz.
(3) Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten von Kunden oder Mitarbeitern des Auftraggebers erhält, wird auf Verlangen des Auftraggebers ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin (Amtsgericht Aalen / Landgericht Ellwangen).
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Schriftformerfordernis: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(5) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Die Auftragnehmerin behält sich vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist für zukünftige Aufträge anzupassen.
Kontakt
Gassner Consulting GmbH
Beckengasse 6, 73566 Bartholomä
E-Mail: kontakt@gassner-consulting.de
Telefon: 0176 31519655